Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk - www.kanzlei-coesfeld.de
Meine Versprechen an Sie: Die Sprache und Abläufe der juristischen Welt sind vielen Mandanten fremd. Gesetze sind manchmal schwer verständlich und deren Auslegung vor Gericht oft kaum nachvollziehbar. Das gilt im Strafrecht ganz besonders. Der Ratsuchende befürchtet, nicht zu verstehen, was in seiner Angelegenheit eigentlich geschieht und selbst nicht verstanden zu werden.   Ich verspreche Ihnen, hinsichtlich Ihres konkreten Straf- oder Bußgeldverfahrens die rechtliche Situation und Ihre sich daraus ergebenden Handlungs-/ Verteidigungsmöglichkeiten so zu prüfen, wie Sie es verdient haben: Umfassend und klar verständlich. Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Verteidigung werde ich mit Ihnen ausführlich besprechen und in die Sprache der Juristen übersetzen. Sie bekommen aber auch „klare Kante“, wenn Wunsch und Wirklichkeit nicht sinnvoll mit optimalem Verteidigungsverhalten vereinbar sind. Gerichtliche Verfahren können eine große psychische, finanzielle und zeitliche Belastung für alle Beteiligten sein. Das gilt natürlich besonders für strafgerichtliche Verfahren. Für Mandanten ist es daher häufig besser, wenn es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren bzw. zu einer Anklage kommt. Ich verspreche Ihnen, mich in Ihrem Interesse für eine unbürokratische, außergerichtliche Verfahrenseinstellung einzusetzen. Wo bzw. unter welchen Umständen dies nicht möglich ist, erhalten Sie von mir von vornherein eine offene und ehrliche Einschätzung. Sie möchten wie bei jeder anderen Dienstleistung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Das ist Ihr gutes Recht! Ob Erstberatungskosten, Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Honorarvereinbarung. Sie stellen sich jedoch bitte darauf ein, daß in meiner hochgradig spezialisierten Strafrecht-Kanzlei die individuelle Vergütungsvereinbarung in Strafsachen gemäß § 3a RVG zum Standard gehört. Auch etwaige Pflichtverteidigungen, die ich gerne übernehme, bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In Bußgeldsachen genügt regelmäßig die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung – in Strafsachen ebenfalls, sofern erweiterter Strafrechtsschutz besteht (auch Strafrecht Premium oder Strafrecht Plus genannt). Ich verspreche Ihnen, mit Ihnen vorab die Kostenfrage in Ihrer Angelegenheit umfassend und nachvollziehbar zu erörtern. Es gibt hier keine bösen Überraschungen auf der Schlußrechnung. In Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren läuft viel Arbeit für den Mandanten nicht sichtbar im Büro des Anwalts ab. Etwaiger Schriftverkehr und Bearbeitungszeiten bei den Strafverfolgungsbehörden kann Wochen und Monate in Anspruch nehmen, ohne daß es dadurch etwas Neues für den Mandanten zu berichten gäbe. Auch z.B. Beweisanträge in Straf- und Bußgeldsachen werden üblicherweise aufwendig am Schreibtisch erarbeitet – der Mandant sieht erst das Ergebnis. Was ist da überhaupt los? Wie steht es in meiner Sache? Ich verspreche Ihnen, Ihnen jederzeit Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit zu geben. Wenn es nur schleppend voran geht, erkläre ich Ihnen warum. Wenn es entscheidende Neuerungen gibt, erfahren Sie diese unverzüglich.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular Anfahrt Impressum Datenschutz
Meine Versprechen an Sie: Die Sprache und Abläufe der juristischen Welt sind vielen Mandanten fremd. Gesetze sind manchmal schwer verständlich und deren Auslegung vor Gericht oft kaum nachvollziehbar. Das gilt im Strafrecht ganz besonders. Der Ratsuchende befürchtet, nicht zu verstehen, was in seiner Angelegenheit eigentlich geschieht und selbst nicht verstanden zu werden.   Ich verspreche Ihnen, hinsichtlich Ihres konkreten Straf- oder Bußgeldverfahrens die rechtliche Situation und Ihre sich daraus ergebenden Handlungs-/ Verteidigungsmöglichkeiten so zu prüfen, wie Sie es verdient haben: Umfassend und klar verständlich. Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Verteidigung werde ich mit Ihnen ausführlich besprechen und in die Sprache der Juristen übersetzen. Sie bekommen aber auch „klare Kante“, wenn Wunsch und Wirklichkeit nicht sinnvoll mit optimalem Verteidigungsverhalten vereinbar sind. Gerichtliche Verfahren können eine große psychische, finanzielle und zeitliche Belastung für alle Beteiligten sein. Das gilt natürlich besonders für strafgerichtliche Verfahren. Für Mandanten ist es daher häufig besser, wenn es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren bzw. zu einer Anklage kommt. Ich verspreche Ihnen, mich in Ihrem Interesse für eine unbürokratische, außergerichtliche Verfahrenseinstellung einzusetzen. Wo bzw. unter welchen Umständen dies nicht möglich ist, erhalten Sie von mir von vornherein eine offene und ehrliche Einschätzung. Sie möchten wie bei jeder anderen Dienstleistung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Das ist Ihr gutes Recht! Ob Erstberatungskosten, Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Honorarvereinbarung. Sie stellen sich jedoch bitte darauf ein, daß in meiner hochgradig spezialisierten Strafrecht-Kanzlei die individuelle Vergütungsvereinbarung in Strafsachen gemäß § 3a RVG zum Standard gehört. Auch etwaige Pflichtverteidigungen, die ich gerne übernehme, bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In Bußgeldsachen genügt regelmäßig die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung – in Strafsachen ebenfalls, sofern erweiterter Strafrechtsschutz besteht (auch Strafrecht Premium oder Strafrecht Plus genannt). Ich verspreche Ihnen, mit Ihnen vorab die Kostenfrage in Ihrer Angelegenheit umfassend und nachvollziehbar zu erörtern. Es gibt hier keine bösen Überraschungen auf der Schlußrechnung. In Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren läuft viel Arbeit für den Mandanten nicht sichtbar im Büro des Anwalts ab. Etwaiger Schriftverkehr und Bearbeitungszeiten bei den Strafverfolgungsbehörden kann Wochen und Monate in Anspruch nehmen, ohne daß es dadurch etwas Neues für den Mandanten zu berichten gäbe. Auch z.B. Beweisanträge in Straf- und Bußgeldsachen werden üblicherweise aufwendig am Schreibtisch erarbeitet – der Mandant sieht erst das Ergebnis. Was ist da überhaupt los? Wie steht es in meiner Sache? Ich verspreche Ihnen, Ihnen jederzeit Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit zu geben. Wenn es nur schleppend voran geht, erkläre ich Ihnen warum. Wenn es entscheidende Neuerungen gibt, erfahren Sie diese unverzüglich.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 / 1. OG 48653 Coesfeld Tel.: 025419703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de www.ra-urbanzyk.de
Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 015152068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular • Impressum Anfahrt • Datenschutz

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